Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial


Wir kommen unseren gesetzlichen Verpflichtungen aus dem nationalen Verpackungsgesetz (VerpackG) nach und möchten Sie über die konkrete Umsetzung des Gesetzes bei uns im Unternehmen informieren:
Entsprechend der europäischen und länderspezifischen Vorgabe ist die Radolid Thiel GmbH in Deutschland bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister unter LUCID-Reg.-Nr. DE2542372230612 registriert.

Nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG  sind wir dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen:

  • Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.,
  • Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen,
  • Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und
  • Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder
  • Mehrwegverpackungen
Unser Unternehmen verpflichtet sich, bei der Lieferung von Waren stets entsprechendes Verpackungsmaterial zu verwenden, das die gesetzlichen Vorgaben erfüllt. Dabei bieten wir Ihnen als Endverbraucher die Möglichkeit, diese Verpackungsmaterialien kostenlos an uns zurückzugeben. Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wenn Sie Verpackungsmaterialien zurückgeben möchten. Wir koordinieren mit Ihnen die Rückführung.
Sie erreichen uns unter:
Mail:
info@radolid.de
Tel.: +49 (0) 2351 / 97 94 94